1. Vertragsverhältnisse
Die Firma Radl Meier tritt als Anbieter der Vermiet-Dienstleistung auf. Der Vertrag wird zwischen dem Mieter und dem Vermieter abgeschlossen
2. Fahrrad-Übernahme
Vor der Nutzung muss sich der Mieter mit der Funktionsweise des Fahrrades vertraut machen. Der Mieter ist verpflichtet, vor Fahrtantritt das Fahrrad auf Verkehrssicherheit, Funktionstüchtigkeit und Mängel hin zu prüfen. Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel vor, der die Verkehrssicherheit offensichtlich beeinträchtigen könnte, hat der Mieter dies unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen und die Nutzung des Fahrrades sofort zu beenden.
3. Fahrrad- Rückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad bei Ablauf der im Mietvertrag angegebenen Mietzeit dem Vermieter an dem im Mietvertrag angegebenen Ort während den Öffnungszeiten zurückzugeben. Das Fahrrad sowie sämtliches, vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Zubehörs wie Akku, Schlüssel, evt. Ladegerät etc. muss dem Vermieter bei der Fahrradrückgabe in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Bei Verlust oder Beschädigung des Zubehörs wird dieses dem Mieter in Rechnung gestellt.
4. Verlängerung der Mietdauer
Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung des Vermieters vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Der Vermieter kann ohne Angaben von Gründen die Verlängerung verweigern.
5. Mindestalter des Mieters
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
6. Haftung des Mieters (inkl. Diebstahl)
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad sachgemäß und sorgfältig zu nutzen. Das Fahrrad muss immer an festen Gegenständen angeschlossen werden; auch beim kurzen Abstellen. Der Mieter ist voll verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemäßem Gebrauch des Fahrrads ergeben. Die Nutzung zu Rennzwecken oder für eine rennmäßige Fahrweise sowie das Befahren von unbefestigten Wegen ist untersagt. Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Behandlung des Fahrrades haftet der Mieter für die Reparaturkosten, bei Totalschaden oder Verlust für den Wiederbeschaffungs-wert des Fahrrades.
7. Haftung des Vermieters
Es gilt das Fahren auf eigenes Risiko. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Sach- oder Personenschäden durch unsachgemäße Verwendung des Mietobjektes. Auch für unvorhersehbare Schäden (Defekt an der Bereifung, gerissener Bowdenbezug u.s.w.) übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Vermieter haftet nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit .
8. Annulationsbedingungen
Der Mieter kann seine Reservierung bis 48 Stunden vor Mietantritt kostenlos annulieren. Bei einer Annulation später als 48 Stunden vor Mietantritt werden 100% der Mietkosten verrechnet.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht deutschem Recht. Ausschließender Gerichtsstand ist das Amtsgericht des Vermieters.